Reithallen-Genossenschaft  Bühlhof
8633 Wolfhausen

Die Reithalle 

Die Reithalle Bühlhof wurde am 30. März 1973 von der Reithalle Chur AG käuflich erworben und nach deren Demontage am heutigen Standort wieder aufgebaut. ​​​​​​​Die Halle misst 20 x 40 Meter und ist mit einer Bewässerungsanlage sowie einer LED-Beleuchtung ausgerüstet. Hindernismaterial (Springen, Bodenarbeit) steht in einer genügenden Anzahl zur Verfügung. Der Hallenboden wird zweimal in der Woche durch unseren Hallenwart gepflegt und wurde das letzte mal im 2021 total saniert. Ebenfalls sind Toiletten vorhanden. ​​​​​​​

Die Anzahl Hallenabos sind limitiert und bei grösserer Nachfrage besteht eine Warteliste.
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Öffnungszeiten

​​​​​Die Halle kann täglich von 6.00 bis 22.00 Uhr (Lichter gelöscht) genutzt werden. Ausgenommen sind fix vermietete Stunden (siehe Belegungsplan).



Hallenordnung​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​


Allgemein

In den freien Stunden dürfen max. 4 Stangen (markierte Stangen im ersten Ständer auf der rechten Seite) und 4 Pylonen aufgestellt und benutzt werden. Das Aufstellen von Blachen, Cavaletti, Schirme, Fässer, Hindernisständer und Blöcke ist in freien Stunden nicht erlaubt. Sobald eine zweite Reiterin oder ein zweiter Reiter die Halle betritt, müssen die Stangen und Pylonen unverzüglich weggeräumt werden. Ein "nur noch schnell" wird nicht geduldet. Diese Regelung ist temporär und wird bei der ersten Reklamation wieder ausser Kraft gesetzt.

Das neue Hindernismaterial darf ausschliesslich für das Springen verwendet werden. Für Bodenarbeit, Stangenarbeit etc. sind die alten Stangen zu benutzen.

Das Reiten auf den Fussgängerwegen und Trottoirs ist zu unterlassen. Zudem ist der Pferdemist auf der Pfannerstrasse sowie Huebstrasse aufzunehmen. Entsprechende Grünkübel inkl. Bollensammler stehen bereit. So können unliebsame aber verständliche  Diskussionen mit den Anwohnern vermieden werden. Verunreinigung durch Pferdemist ist nicht jedermanns Sache!

Um den Hallenboden zu schonen, sollte der Longierzirkel regelmässig verschoben werden. Ebenfalls ist nach dem Longieren, Wallenlassen und Springen der Boden mit dem Rechen wieder auszuebnen.

Longieren ist nur mit dem Einverständnis der anwesenden Reiterinnen und Reiter gestattet.

Der Eintrag ins Hallenbuch ist obligatorisch ebenso das Wischen des Eingangsbereichs.


Verhaltenscodex SVPS



Belegungsplan


Der aktuelle Belegungsplan liegt jeweils auch in der Halle auf.

Aktueller Hallenbelegungsplan

Vorschau Hallenbelegungsplan

 


Mietbare Stunden​​​

Stand: November 2024

  • Montag: 0.5 Stunden, Zeit auf Anfrage​​​​​​​
  • Dienstag: keine Stunde mietbar
  • ​​​​​​​Mittwoch: keine Stunden mietbar
  • ​​​​​​​Donnerstag:  1 Stunde, Zeit auf Anfrage
  • ​​​​​​​Freitag: 1 Stunde, Zeit auf Anfrage
  • ​​​​​​​Samstag: keine Stunden mietbar
  • ​​​​​​​Sonntag: 1 Stunde, Zeit auf Anfrage


Anfragen sind per Email an info@rhgb.ch einzureichen. ​​​​​​​



Bilder der Halle